ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Bei der ERP und CRM Software odoo handelt es sich um Open Source Software. Die Nutzung von odoo sowie aller von openfellas im Zusammenhang mit der Installation, Anpassung und dem Support der odoo Software vorgenommenen Parametrisierungen und Programmierungen unterliegen den Bedingungen der GNU Affero General Public License v3.
(2) Bei einem Kauf des Outlook Connectors räumt openfellas dem Kunden ein einfaches und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm zu bearbeiten oder Unterlizenzen zu vergeben. Dies gilt nicht für solche Komponenten des Programms, bei denen es sich um Modifikationen von odoo handelt oder die auf odoo basieren („modifications“ or „works based on odoo“). Auf diese findet die GNU Affero General Public License v3 Anwendung.
§ 9 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Verschwiegenheit
(1) Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch openfellas eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Software und seine Daten ordnungsgemäß in regelmäßigen Abständen zu sichern. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen.
(2) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an openfellas unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem
Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als
vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und sie, soweit nicht
zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch
weiterzugeben oder zu verwerten. Das gilt insbesondere auch für die
während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten
Ideen und Konzepte.
§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Eigentumsvorbehalt
(1) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegen Ansprüche von openfellas kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
(2) Soweit ein Kunde mit seinen Leistungspflichten in Verzug ist, kann openfellas bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(3) Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von openfellas oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, Deutschen Telekom AG hat openfellas nicht zu vertreten und berechtigt openfellas ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(4) Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von openfellas oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von openfellas zu vertreten sind, wird openfellas unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen
Forderungen von openfellas aus kauf- und werkvertraglichen Leistungen
behält sich openfellas das Eigentum an diesen Leistungen vor.
§ 11 Gewährleistung
(1) openfellas übernimmt die Gewährleistung für die vertraglich zugesicherten Leistungen, insbesondere für die Installation und Anpassung der Software entsprechend der im Workshop Protokoll aufgeführten Anforderungen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler oder Mängel, die in der Software von odoo oder sonstigen Dritten, begründet sind. Mögliche Gewährleistungsansprüche sind gegen den Hersteller der Software zu richten.
(2) openfellas wird bei der Beauftragung stets Software verwenden, die dem Stand der Technik entspricht. openfellas ist berechtigt, auf die jeweils aktuellste Version einer Drittanbieter-Software zu verzichten, soweit nicht sichergestellt werden kann, dass diese vollumfänglich mit anderen – für den beauftragten Bereich relevanten – Programmen entsprechend kompatibel ist.
(3) Bei kaufvertraglichen Leistungen ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Gewährleistungsansprüche sind openfellas in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen nach Bekanntwerden mitzuteilen. openfellas kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von openfellas entweder durch Nachbesserung oder Ersatzvornahme erfolgen. Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
(4) Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Installation durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht openfellas zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen vergüten.
(5) Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der
Abnahme oder Teilabnahme –soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet
sind oder ab Ablieferung – soweit kaufvertragliche Leistungen
geschuldet sind.
§ 12 Haftung
(1) openfellas haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte, ist die Haftung von openfellas auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet openfellas nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
(3) Vorbehaltlich der Ziffer 12 (1) haftet openfellas für die Wiederherstellung von Daten nur, soweit der Kunde regelmäßig und risikoadäquat Sicherungskopien anfertigt, diese an einem sicheren Ort aufbewahrt und sichergestellt hat, dass die Daten aus diesen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Hierbei trifft den Kunden die Beweislast. Eine darüber hinaus gehende Haftung für den Datenverlust ist ausgeschlossen. Für Fehler, die bei der Anbindung von Drittsoftware auftreten und ausschließlich aus dem Bereich der Drittsoftware herrühren, wird keine Haftung übernommen.
(4) Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(5) Soweit die Haftung von openfellas ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten,
Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Schlussbestimmungen, Sonstiges
(1) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Auf die vertraglichen Beziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
zwischen openfellas und dem Kunden ist das LG München I, sofern es sich
bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt.
Stand Juli 2015